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Grundstücksverkauf

Die wichtigsten Infos rund um die Grundstücksvermietung und -verpachtung

Verschaffen Sie sich in unserem FAQ einen ersten Überblick

Wer ein Grundstück vermieten oder verpachten will, stellt sich viele Fragen. Wir haben die Antworten auf die häufigsten für Sie zusammengefasst und stellen Sie Ihnen nachfolgend vor.

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Grundstücksvermietung

Obwohl Miete und Pacht sich ähnlich sind, gibt es einen grundlegenden Unterschied: Wer sein Grundstück verpachtet, räumt dem Pächter die Möglichkeit zur Fruchterziehung ein. Angenommen Sie verpachten Ackerland, hieße das, dass der Pächter zum Beispiel auf dem Acker Kartoffeln anbauen dürfte und mit diesen Gewinne erwirtschaften könnte.

Wer sein Grundstück vermietet, räumt dem Mieter dieses Recht nicht ein, sondern überlässt ihm das Grundstück lediglich zum Gebrauch.

Wer ein Grundstück verpachten will, sollte sich auch mit den unterschiedlichen Arten von Pachtverträgen auskennen. Anbei haben wir einmal für Sie aufgelistet, was man alles pachten kann:

  • Ackerflächen
  • Grundstücke
  • Gärten
  • Waldflächen
  • Restaurants
  • Gewässer für die Fischerei
  • usw.

Bei den unterschiedlichen Pachtarten gibt es auch unterschiedliche Rechte und Pflichten, über die wir Sie gerne informieren.

Es gibt keine zweite Chance für den ersten Eindruck. Deswegen sollten Sie darauf achten, dass Sie potenziellen Mietern oder Pächtern ein gepflegtes Grundstück präsentieren. Heben Sie ruhig die Vorteile – wie einen Strom- und Wasseranschluss – hervor, die Ihr Grundstück hat, um einen geeigneten Mieter oder Pächter zu finden.

Unsere Empfehlung:

Setzen Sie sich gut mit dem Pächter und mit seinen Wünschen auseinander. Es kann zum Beispiel sein, dass jemand Ihr Grundstück pachten möchte, um darauf ein Haus – gegen eine regelmäßige Zahlung – zu bauen. Das nennt man Erbbaurecht. Sie können dem Erbbauberechtigten auch ein Vorkaufsrecht für Ihr Grundstück einräumen, müssen dies jedoch nicht. Die Laufzeit eines Erbbaurechtsvertrags können Sie mit dem Interessenten übrigens frei vereinbaren, üblich ist jedoch eine Vertragslaufzeit von 99 Jahren.

Wir beraten Sie gerne, wenn Sie spezielle Fragen zum Thema Pacht und Bebauung haben. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns!

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Weitere interessante Themen

Für die Vermietung oder Verpachtung eines Grundstücks gibt es viele mögliche Gründe – und jeder davon hat einen anderen Einfluss auf den Ablauf.

Wer ein Grundstück vermieten oder verpachten will, sollte sich vorab umfassend informieren, unter anderem über die Festlegung des richtigen Preises.

Bei der Grundstücksverpachtung geht es unter anderem darum, einen Pächter zu finden, mit dem man langfristig gut auskommt. Wir geben Ihnen weitere Tipps.

In einem FAQ haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Themen Grundstücksvermietung und -verpachtung für Sie zusammengefasst.

Bei der Verpachtung der richtige Ansprechpartner

Suchen einen ausgezeichneten Partner mit vielen Referenzen für die Grundstücksverpachtung? Dann profitieren Sie von unserem Fachwissen.

Anhand unserer Referenzobjekte erhalten Sie einen guten Eindruck von der Vielfalt der Grundstücke, die wir bereits erfolgreich vermietet oder verpachtet haben.

Pachtgesuche

Sie wissen von einem Grundstück, das verpachtet werden soll? Informieren Sie uns und wir belohnen Ihren Tipp. Lesen Sie jetzt alles darüber, welche Hinweise wir in welcher Form honorieren.