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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage unserer Maklerverträge. Der Kunde hat die Einbeziehung dieser AGB in den Maklervertrag anerkannt und bestätigt, dass ihm ein Exemplar dieser AGB übergeben wurde oder er auf die Möglichkeit hingewiesen wurde, diese AGB hier über das Internet unter www.bernhard-boettcher.de einzusehen.

§1 Vertragsabschluss

Das Unternehmen Müller & zum Felde Immobilien GbR vermittelt die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen (z. B. Kauf- und Mietverträge) über bebaute und unbebaute Liegenschaften, insbesondere Wohn- und Geschäftsgebäude, bebaute und unbebaute Gründstücke und Flächen, Wohnungen, Ladenlokale, Büros, Gewerbe- und Produktionshallen usw. Der Kunde des Unternehmens Müller & zum Felde Immobilien GbR verpflichtet sich, bei Abschluss eines durch das Unternehmen Müller & zum Felde Immobilien GbR vermittelten Vertrages (z. B. Kaufvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, Nutzungsvertrag, Beteiligungsvertrag usw.) eine im Maklervertrag oder in innerhalb einer anderen Vereinbarung näher bezeichnete Maklerprovision zu zahlen. Sollte eine solche Provision nicht ausdrücklich vereinbart worden sein, so verpflichtet sich der Kunde im Falle des Kaufes bzw. des Verkaufes einer Immobilie eine Provision in Höhe von 3 % des Kaufpreises zzgl. Umsatzsteuer (zurzeit 19 %) zu zahlen. Eine entsprechende Provision wird sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer erhoben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Im Falle des Nachweises der Möglichkeit zum Abschluss eines Mietvertrages verpflichtet sich der Vermieter, eine Provision in Höhe von 2 Nettokaltmieten zzgl. Umsatzsteuer (zurzeit 19 %) zu zahlen. Diese Provision wird vom Vermieter erhoben, so weit nicht etwas anderes vereinbart ist.

§2 Fälligkeit der Provision

Die Provision wird mit Abschluss des vermittelten Vertrages fällig und zahlbar, auch wenn zu diesem Zeitpunkt die Rechnung noch nicht gestellt sein sollte. Die Stellung der Rechnung ist keine Fälligkeitsvoraussetzung. Der Kunde kommt mit der Zahlung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 21 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung den Honoraranspruch ausgleicht.

§3 Haftung und Überprüfung von Angaben

Alle unterbreiteten Angebote des Unternehmens Müller & zum Felde Immobilien GbR sind unverbindlich und freibleibend. Sämtliche Angaben zu den zu vermittelnden Objekten basieren auf Angaben von Dritten. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben übernimmt das Unternehmen Müller & zum Felde Immobilien GbR keine Gewähr oder Haftung. Das Unternehmen Müller & zum Felde GbR ist nicht verpflichtet, die Angaben, die sie von Dritten erhält, zu überprüfen. Ihr ist dieses aufgrund der Vielzahl der zu betreuenden Objekte auch nicht möglich.

§4 Vertraulichkeit übermittelter Daten

Die durch das Unternehmen Müller & zum Felde Immobilien GbR übermittelten Daten und Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt, diese sind von ihm vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Genehmigung durch das Unternehmen Müller & zum Felde Immobilien GbR gestattet. Das Unternehmen Müller & zum Felde Immobilien GbR verpflichtet sich, sämtliche Daten, die sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit erhält, insbesondere die persönlichen Daten der Kunden, vertraulich zu behandeln. Das Unternehmen Müller & zum Felde Immobilien GbR weist darauf hin, dass sämtliche Daten in der Datenverarbeitung gespeichert und aufbewahrt bleiben.

§5 Weitergabe von Daten

Kommt es infolge der Weitergabe der Daten und Information zu einem Vertragsabschluss eines Dritten mit dem Käufer/Verkäufer bzw. Mieter/Vermieter, so haftet der Kunde dem Unternehmen Müller & zum Felde Immobilien GbR auf Schadenersatz in Höhe der Provision.

§6 Wirksamkeit bei ähnlichen Geschäften

Dem Unternehmen Müller & zum Felde Immobilien GbR steht die vereinbarte Provision auch zu, wenn ein wirtschaftlich gleichwertiges, gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein entsprechender Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt zustande kommen soll.

§7 Haftungsauschluss für Leistungen Dritter

Das Unternehmen Müller & zum Felde Immobilien GbR haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für die Leistungen Dritter wird nicht übernommen. Dies gilt insbesondere dann, wenn dem Unternehmen Müller & zum Felde Immobilien GbR – ohne rechtliche Verpflichtung – Verträge zwischen Ihren Kunden und Drittfirmen vermittelt, z. B. Bauverträge, Werkverträge, Finanzierungsverträge usw. Für die Leistungen der empfohlenen oder vermittelten Unternehmen übernimmt das Unternehmen Müller & zum Felde Immobilien GbR keine Haftung.

§8 Vorkenntnis

Ist dem Kunden des Unternehmens Müller & zum Felde Immobilien GbR das angebotene Objekt bereits bekannt, so verpflichtet er sich, dieses unverzüglich gegenüber dem Unternehmen Müller & zum Felde Immobilien GbR mitzuteilen. Sollte eine entsprechende Vorkenntnismitteilung nicht innerhalb der Frist erfolgen, so kann sich der Kunde nicht auf die Vorkenntnis berufen.

§9 Doppeltätigkeit

Das Unternehmen Müller & zum Felde Immobilien GbR ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.

§10 Eigenvermittlung

Der Kunde verpflichtet sich, das Unternehmen Müller & zum Felde Immobilien GbR umgehend zu informieren, wenn er seine Kauf- bzw. Verkaufs- und/oder Vermiet- bzw. Anmietabsicht aufgibt. Für den Fall, dass der Verkäufer einer Immobilie unter Umgehung des Unternehmens Müller & zum Felde Immobilien GbR das Objekt an einen Dritten veräußert und er zuvor an das Unternehmen Müller & zum Felde Immobilien GbR einen Makleralleinauftrag erteilt hat, so verpflichtet sich der Verkäufer einen pauschalierten Aufwendungs- und Schadenersatz in Höhe von 1 % des vereinbarten Kaufpreises zzgl. Umsatzsteuer zu zahlen. Dem Kunden bleibt es hierbei unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen, wie es auch dem Unternehmen Müller & zum Felde Immobilien GbR unbenommen ist, einen höheren Schaden nachzuweisen.

§11 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben

Der Kunde verpflichtet sich, alle Angaben und Daten, die zur Durchführung eines Auftrages benötigt werden, vollständig und richtig zu erteilen. Der Kunde verpflichtet sich im Rahmen eines erteilten Alleinauftrages ferner, während der Laufzeit des Vertrages keinen anderen Makler zu beauftragen.

§12 Mehrwertsteuer

Die Erhebung und die Berechnung der Mehrwertsteuer erfolgt nach den jeweils gültigen Mehrwertsteuersätzen gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz, so ändert sich insoweit auch die Höhe der Provision entsprechend.

§13 Salvatorische Klausel

Für den Fall, dass ein Teil dieser AGB oder eine Klausel dieser AGB unwirksam ist, berührt dieses die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht. Die so entstandene Lücke soll durch das Gesetz geschlossen werden.

§14 Gerichtsstand

Das Unternehmen Müller & zum Felde Immobilien GbR und ihr Kunde sind sich darüber einig, dass Erfüllungsort und Gerichtstand, so weit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Unternehmens Müller & zum Felde Immobilien GbR in Celle ist.

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