Mit der Serie „Der Weg ins Eigenheim“ informiert der IVD über die Vorteile sowie die Herausforderungen beim Kauf von Wohneigentum. So wird unter anderem erklärt, mit welchen Unterhaltskosten Hauseigentümer zu rechnen haben oder was unter den Begriff „Instandhaltung“ fällt. Synonym zu den Unterhaltskosten verwenden Hauseigentümer oftmals den Begriff Betriebskosten. Dazu zählen alle Kosten für Dienstleistungen und Ausgaben, wie beispielsweise die Gebühren für die Wasserversorgung oder Abfallentsorgung genauso wie Strom- und Heizkosten oder die Kosten für den Schornsteinfeger und andere. Auch die Grundsteuer zählt zu den Unterhaltskosten. Diese wird nicht monatlich, sondern einmal jährlich entrichtet.
Je nach Alter und Zustand der Immobilie müssen künftige Immobilieneigentümer auch mit Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten rechnen. Ob durch Reparaturen, durch eine anstehende Wartung der technischen Anlagen oder der Bausubstanz, Hauseigentümer müssen mit wiederkehrenden Kosten rechnen. Da sich die Höhe dieser Kostenpunkte nicht genau ermitteln lässt, gibt es drei Verfahren, mit denen sich schätzen lassen. Während bei einem Verfahren die möglichen Ausgaben am Alter der Immobilie geschätzt werden, stehen bei der „Petersschen Formel“ die Herstellungskosten als Referenz für die Schätzung. Auch eine pauschale Berechnung für mögliche Aufwendungen ist möglich. Hier ist es üblich, als monatliche Rücklage einen Euro pro Quadratmeter zu berechnen.
Quelle: IVD
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